Der Schulelternrat wird nicht gewählt, sondern aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet.

Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen – er muss vor wichtigen Entscheidungen in der Schule gehört werden. In Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schüler der Schule kann er über seine Tätigkeit berichten.

Der Schulelternrat wählt für 2 Schuljahre aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, die Elternvertreter und deren Stellvertreter in der Gesamtkonferenz, die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die jeweiligen für die gesamte Schule zuständigen Teilkonferenzen (z.B. Fachkonferenzen) und die Elternvertreter und Stellvertreter für den Lehrer”‘Eltern”‘Schüler”‘Ausschuss.

Arbeit des Schulelternrats:

  • Organisation von Elternratssitzungen (i.d.R. 2 pro Halbjahr) mit Bericht der Schulleitung
  • Wahl der Elternvertreter/Innen des Schulvorstands
  • Wahl der Elternvertreter/Innen in die Fachkonferenzen, Gesamtkonferenz
  • Berichte der Vertreter/Innen von Gesamtkonferenz, Stadt-, Regionselternrat
  • Einbringung und Diskussion aktueller Schulthemen
  • Ausrichtung des Schulfestes (alle 2 Jahre)
  • Organisation/Unterstützung von Schulveranstaltungen (z.B. Sponsorenlauf)